Eine Dämpfung des Bodenwerts bedeutet, dass man bei bebauten Grundstücken einen Bebauungsabschlag vornimmt, da diese im Vergleich zu unbebauten nicht mehr die freie Planbarkeit ermöglichen. Dies ist in der Immobilienbewertung stark umstritten. Dafür spricht, dass der Wert des bebauten Grundstückes gemäß WERTV so zu ermitteln ist, als wäre es unbebaut. Entscheidend ist, welche Preise im Grundstücksverkehr tatsächlich erzielt werden. Daher kann in Einzelfällen ein Bebauungsabschlag sinnvoll sein, wenn z. B. eine atypische Bebauung vorliegt. Oft wird eine GFZ– Anpassung vorgenommen, was ja eigentlich auch eine Art des Bebauungsabschlags ist. Hier muss darauf geachtet werden, dass keine doppelten Abschläge vorgenommen werden.