Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Genehmigungsfreie Anlagen

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Genehmigungsfreie Anlagen

Im Gegensatz zu normalen Bauvorhaben ist für bestimmte Anlagen keine Genehmigung erforderlich. Genehmigungsfrei sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Gewächshäuser, Gartenhäuser usw.