Unter der Gesamtgrundschuld versteht man eine einheitliche Grundschuld für eine Forderung an mehreren Grundstücken.
Ursache für ihre Entstehung ist die Tatsache, dass sie so bestellt oder weil das belastete Grundstück später aufgeteilt wurde. Nicht von Bedeutung ist, ob die belasteten Grundstücke einem oder mehreren verschiedenen Eigentümern gehören. Bei der Gesamtgrundschuld haftet jedes der belasteten Grundstücke für die gesamte Forderung. Wenn der Gläubiger aus einem der Grundstücke befriedigt wird, werden auch die übrigen Grundstücke frei.