Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Gesamthandseigentum

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Gesamthandseigentum

Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht.

In der Schweiz heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich Eigentümer der ganzen Sache ("Jedem gehört Alles"), nicht etwa Eigentümer eines ideellen Bruchteils. Dadurch unterscheidet sich das Gesamthandseigentum vom Miteigentum nach Bruchteilen.

Die Eigentümer sind aber in der Verfügungsmacht über das Eigentum beschränkt ("gesamthänderisch gebunden").