Als Geschäftswert bezeichnet man:
  •   im Handels- oder Steuerrecht den Geschäfts- oder Firmenwert.
  •   bei Notaren und Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Streitwert.
  
Fachbegriffe / Lexikon

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Als Geschäftswert bezeichnet man:
  •   im Handels- oder Steuerrecht den Geschäfts- oder Firmenwert.
  •   bei Notaren und Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Streitwert.