Die gesicherte Erschließung eines Grundstücks ist die Grundvoraussetzung für eine Bebaubarkeit. Selbst wenn alle anderen Merkmale eine Bebauung ermöglichen kann die fehlende gesicherte Erschließung das Projekt unmöglich machen.
Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn:
• es über eine öffentliche Straße erreichbar ist
• die Versorgung mit Strom und Wasser und
• die Entsorgung des Abwassers gewährleistet ist
Für den Außenbereich ist eine dem Zweck entsprechende Erschließung ausreichend.