Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Gesicherte Erschließung

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Gesicherte Erschließung

Die gesicherte Erschließung eines Grundstücks ist die Grundvoraussetzung für eine Bebaubarkeit. Selbst wenn alle anderen Merkmale eine Bebauung ermöglichen kann die fehlende gesicherte Erschließung das Projekt unmöglich machen.

Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn:
•   es über eine öffentliche Straße erreichbar ist
•   die Versorgung mit Strom und Wasser und
•   die Entsorgung des Abwassers gewährleistet ist

Für den Außenbereich ist eine dem Zweck entsprechende Erschließung ausreichend.