Als Gewerk bezeichnet man handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen sowie historisch im Bergbau und dessen Umfeld.
Im Bauwesen umfasst ein Gewerk i. A. die Arbeiten, die einem Handwerk zuzuordnen sind. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nimmt im Teil C eine Unterteilung der Gewerke vor und beschreibt die jeweiligen allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Gewerkeeinteilung der VOB/C geht aber meist tiefer als die typischen Vergabeeinheiten bei der gewerksweisen Vergabe. Die öffentlichen Auftraggeber sind im Regelfall zur gewerksweisen Vergabe verpflichtet. Private Auftraggeber können auch komplette Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben oder Gewerke zusammengefasst ausschreiben.
Klassische Gewerke:
• Baumeisterarbeiten
• Zimmerer- und Holzbauarbeiten
• Dachdeckerarbeiten
• Klempnerarbeiten
• Trockenbauarbeiten
• Tischlerarbeiten
• Stuckateur- oder Gipserarbeiten
• Fliesenleger
Diese klassischen Gewerke werden z. B. bei den Baumeisterarbeiten in der VOB/C weiter unterteilt in:
• Erdarbeiten
• Mauerarbeiten
• Beton- und Stahlbetonarbeiten
Eine weitere Aufteilung der Gewerke findet beim Hochbau in die beiden Gruppen Rohbau und Ausbau statt.