Als Grabeland oder auch Grabland bezeichnet man gärtnerisch genutztes Land, das meistens von den Gemeinden oder der Bahn AG parzellenweise ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende, Pacht vom Pächter genutzt werden kann.
Laut dem deutschen Bundeskleingartengesetz ist "ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf" kein Kleingarten im Sinne dieses Gesetzes und wird als Grabeland bezeichnet.