Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Grenzstein

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Grenzstein

Ein Grenzstein (mitunter auch Markstein) ist ein Eckpunkt, Knickpunkt oder Knotenpunkt einer Flurstücksgrenze.

Grenzsteine sind die so genannte Vermarkung von im offenen Gelände liegenden Grenzpunkten, die in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern gesetzt werden.

Sie sollen sich frostsicher – d.h. mindestens 60 cm tief – im Boden befinden. Bei Feld- und Waldgrenzen sollen sie aber auch einige Dezimeter über den Boden ragen, um für den Bauer beim Ackern gut sichtbar zu sein.

Grenzsteine bestehen im Normalfall aus Granit- oder Zementsteinen mit einem Kreuz auf der Oberseite, ältere Abmarkungen können auch behauene oder unbehauene Feldsteine ohne Kreuz sein.