Die Grenzwand, ein Begriff aus dem Bau- bzw. Nachbarrecht, ist eine bauliche Anlage (Wand) die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet worden ist. Mit der Grenzwand wird die Grenzlinie nicht überbaut, sondern sie ist vollständig auf dem Grundstück des Erbauers errichtet.