Grundbuchbezirke = Gemeindebezirke.
Ein Grundbuchbezirk wird aus mehreren Gemeinden gebildet soweit mehrere Gemeinden zu einem Verwaltungsbezirk zusammengefasst sind. Ein Gemeindebezirk kann aber durch Anordnung der Landesjustizverwaltung in mehrere Grundbuchbezirke geteilt werden.