Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Grundförderung

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Grundförderung

Die Grundförderung bemisst sich bei Neu- und Altbauten aus 1 % der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschl. Grund und Boden) und der Aufwendungen für Instandsetzungs– und Modernisierungskosten, die in den ersten beiden Jahren aufgewendet werden. Kosten für die üblichen jährlichen Erhaltungskosten werden nicht berücksichtigt.