Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Grundmiete

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Grundmiete

Anstelle des Begriffs "Grundmiete" wird auch häufig der Ausdruck "Kaltmiete" verwendet, was den meisten Menschen ein Begriff ist. Allerdings hat sich herausgestellt, dass in der Praxis nicht alle Menschen das selbe unter diesem Begriff verstehen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Grundmiete nur um den eigentlichen Mietzins für eine Immobilie. Dabei bleiben sämtliche Nebenkosten, wie auch Betriebskosten unberücksichtigt. Die Betrieb- und Nebenkosten werden entweder als Pauschalforderung oder im Umlageverfahren auf die Grundmiete gerechnet. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der "Warmmiete".

Grundsätzlich muss man jedoch zwischen Grundmiete und Festmiete genau unterscheiden.

Im Gegensatz zur Grundmiete enthält die Festmiete bereits die anfallenden Betriebskosten. In der Regel hat der Mieter nicht nur die Grundmiete, sondern auch die Betriebskosten und andere Nebenkosten zu tragen.

Um rechtlich als Vermieter abgesichert zu sein, sollte im Mietvertrag genau festgelegt werden, welche Kosten der Mieter zu tragen hat und in welcher Höhe. Sind die Regelungen nicht eindeutig, können sie unter Umständen rechtlich unwirksam sein.