Der Grundstückswert setzt sich aus dem eigentlichen Bodenwert und in der Regel den Erschließungskosten zusammen. Erschließungskosten müssen nicht immer enthalten sein. In dem Fall sind sie noch in den Kostenplan einzubeziehen.
Bei der örtlichen Gemeinde lassen sich die Bodenrichtwertkarten einsehen. Dies sind vom Gutachterausschuss ermittelte Verkehrswerte für Grund mit gezahlten Erschließungskosten (höherer Preis) und Grund für den die Zahlung noch geleistet werden muss. An diesen Werten sollte sich der Preis für das Grundstück anlehnen.