Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen.
Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Dazu erhält die Geschäftsstelle des Gutachterauschusses Kopien aller in der Gebietskörperschaft abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt.
Diese werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in zusammengefasster Form publiziert.
Sie sind Grundlage von Verkehrwertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken.
Der Gutachterausschuss erstattet auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien).
Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet.
Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch).
Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.
Die Gutachterausschüsse sind in der Regel von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, nur in Ausnahmefällen, z.B. in Baden-Württemberg, sind sie kommunale Ausschüsse, in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise angesiedelt.