Als Hausgeld werden umgangssprachlich die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen zu zahlen haben.
Häufig werden diese Beiträge auch als Wohngeld bezeichnet, was aber zu Verwechselungen mit dem "Wohngeld" nach dem Wohngeldgesetz führen kann.