Heimstätte, früher Grundstück, bestehend aus einem Einfamilienhaus mit Nutzgarten, oder landwirtschaftliches oder gärtnerisches Anwesen, zu dessen Bewirtschaftung die Familie nicht ständiger Hilfe bedurfte.
Heimstätten wurden u. a. durch Bund, Länder, Gemeinden zu günstigen Bedingungen ausgegeben.
Mit der Aufhebung (1993) des Reichsheimstättengesetzes von 1920 verloren die Heimstätten ihre mit Einschränkungen bei Veräußerung und Vererbung verbundene Heimstätten-Eigenschaft.