Herrichtungskosten umfassen die Maßnahmen des Abrisses von Gebäuden und des Ausbaus bzw. Sicherns von Ver- und Entsorgungsleitungen, der Beseitigung von Vegetation und von Altlasten. Fast immer nötig ist das Absenken des Bordsteines und das Abschieben und Sichern des Mutterbodens.