Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Herstellungsaufwand

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Herstellungsaufwand

Herstellungsaufwand ist ein steuerrechtlicher Begriff für die Aktivierungspflicht von bestimmten Instandsetzungsaufwendungen, soweit sie die Vermögensgegenstände in ihrer Substanz vermehren oder ihre Gebrauchsmöglichkeiten wesentlich verändern oder die Lebensdauer wesentlich verlängern.

Dienen diese Aufwendungen dazu, den Gegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, so spricht man von Erhaltungsaufwand, der im gleichen Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.