Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Hochhaus

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Hochhaus

Überwiegend definieren die Landesbauordnungen ein Gebäude als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt.

Denn Feuerwehrdrehleitern können Personen aus Räumen retten, deren Fußboden bis zu 23 Meter über dem Gelände liegt.

Für höhere Gebäude – also die Hochhäuser – sind zusätzliche Brandschutzvorkehrungen zu treffen, wie zum Beispiel abgetrennte Fluchttreppenhäuser.