Unter einer Hohlkörperdecke bzw. Füllkörper- oder Hohlsteindecke versteht man eine Teilfertigdecke, die aus im Werk vorgefertigten Gitterträgern mit Betonfußleisten besteht und im Abstand zwischen 50 und 75 cm verlegt wird.
Die Zwischenräume werden mit vorgefertigten Hohlblockelementen, Lochziegelsteinen oder Deckensteinen aus Leichtbeton ausgelegt.
Diese dienen danach unterseitig als Putzträger und nach oben hin als Schalungskörper.
Je nach System werden anschließend nur die Bereiche zwischen den Füllsteinen ausbetoniert, bei statisch höher tragfähigen Decken oder bei höheren Anforderungen an den Schallschutz kann die örtlich aufzubringende Ortbetonschicht auch über die gesamte Fläche z.B. in einer Dicke von 5 cm aufgebracht werden.
Der Vorteil einer Hohlkörperdecke liegt darin, dass sie vom Selberbauer vergleichsweise einfach in Eigenleistung hergestellt werden kann.
Es ist keine großflächige Schalung, sondern nur eine Montageunterstütung notwendig. Diese wird vom Hersteller vorgegeben.
Der Beton kann dann in einem zweiten Arbeitsgang aufgebracht werden.