Ein Industriegebiet ist – ähnlich dem Gewerbegebiet – ein im Flächenwidmungsplan (Österreich) bzw. Flächennutzungsplan (Deutschland) für Produktionsbetriebe vorgesehenes Baugebiet.
Es ist von Wohngebieten und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z.B. Gleisanschluss (durch fortlaufende Stilllegungen von Eisenbahnanlagen zunehmend seltener), Energie, Entsorgung) und mit speziellen Umweltauflagen belegt.
Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen. Die in einem Industriegebiet zulässigen Nutzungen in § 9 der deutschen Baunutzungsverordnung geregelt sind.