Wer ein Grundstück mit Gebäude erwirbt, muss für die Ermittlung der Einkommensteuer den Kaufpreis aufteilen in den Anteil Grund und Boden und den Anteil des Gebäudes bzw. eventuell der Einrichtungsgegenstände.
Fachbegriffe / Lexikon
Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Wer ein Grundstück mit Gebäude erwirbt, muss für die Ermittlung der Einkommensteuer den Kaufpreis aufteilen in den Anteil Grund und Boden und den Anteil des Gebäudes bzw. eventuell der Einrichtungsgegenstände.