Die Kaufpreissammlung ist unabdingbare Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt.
Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.
Im Zuge der Führung der Kaufpreissammlung werden
• sämtliche für die Bodenrichtwertermittlung geeignete Kauffälle hinsichtlich der bodenrichtwertrelevanten Daten
ausgewertet,
• die Wertrelevanz der in der Struktur der Kaufpreissammlung vorgesehenen Elemente – insbesondere für bebaute
Objekte – untersucht,
• für marktgängige bebaute Objektgruppen (z.B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) eine für Wertermittlungen
ausreichende Zahl von Kauffällen vertieft ausgewertet,
• Kauffälle zur Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssatz) vertieft
ausgewertet,
• die für die Wertermittlung erforderlichen Daten für nur vereinzelt vorkommende Objektgruppen (z.B. Windmühlen,
Parkhäuser) nach Möglichkeit überregional abgeleitet.
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Standardauskunft) dient der Herstellung einzelfallbezogener Markttransparenz. Hierbei handelt es sich um eine anonymisierte Auskunft über die für einen konkreten Bewertungsfall geeigneten Vergleichsobjekte. Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist vorrangig für Sachverständige gedacht, steht bei berechtigtem Interesse aber prinzipiell jeder Person zur Verfügung. Zum Teil können darüber hinaus auch stark zusammengefasste Auswertungen mit geringerem Informationsgehalt durch jedermann angefordert werden.