Landschaftspläne sind die Instrumente der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Ihre Aufgabe ist es, orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 und 2 BNatSchG) die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen darzustellen. Landschaftspläne sind im Sinne des Gegenstromprinzips zugleich flächengenaue Konkretisierung von Landschaftsrahmenplänen und Grundlage für deren Erstellung. Sie werden bis auf wenige Ausnahmen nur für den Außenbereich erstellt und sind die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung.