Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG; Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik) regelt die Vermögensauseinandersetzung zwischen den LPG-Angehörigen und der LPG bzw. dem Nachfolgeunternehmen.
Zu prüfen sind dabei:
das maßgebende Eigenkapital § 44 LwAnpG
die Rechtsnachfolge i. S. §§ 4 – 44 LwAnpG
die dem Gesetz entsprechende Vermögenszuordnung nach § 44 Abs. 1 LwAnpG