Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Leibrente

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Leibrente

Eine Leibrente ist eine Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird. Es ist möglich, Hinterbliebenenrenten einzuschließen.

Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (sofort beginnende Leibrente) erworben werden. Wenn eine Leibrente durch eine Einmalzahlung abgefunden wird, so wird als Zahlbetrag gewöhnlich der versicherungsmathematische Barwert der Rente als Abfindungsbetrag ausgezahlt.