Miete ist nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter auf Grund des Mietvertrages, bei Genossenschaften auch Dauernutzungsvertrag genannt, für die Überlassung der so genannten Mietsache schuldet.
Liegt hingegen ein Pachtvertrag vor, wird die geschuldete Leistung als Pacht bezeichnet. Eine besondere Form der Miete ist die Charter, die für die Überlassung von Schiffen und Flugzeugen vereinbart wird. Eine besondere Vertragsart mit mietvertragsähnlichen Elementen stellt der Heimvertrag dar.