Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Miete

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Miete

Miete ist nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter dem Vermieter auf Grund des Mietvertrages, bei Genossenschaften auch Dauernutzungsvertrag genannt, für die Überlassung der so genannten Mietsache schuldet.

Liegt hingegen ein Pachtvertrag vor, wird die geschuldete Leistung als Pacht bezeichnet. Eine besondere Form der Miete ist die Charter, die für die Überlassung von Schiffen und Flugzeugen vereinbart wird. Eine besondere Vertragsart mit mietvertragsähnlichen Elementen stellt der Heimvertrag dar.