Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Mietgleitklausel

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Mietgleitklausel

Der Vermieter legt durch eine Klausel im Mietvertrag fest, dass die Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Steigt die Inflationsrate, kann der Vermieter die Miete jedes Jahr erhöhen (Mietgleitklausel).