Der Vermieter legt durch eine Klausel im Mietvertrag fest, dass die Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Steigt die Inflationsrate, kann der Vermieter die Miete jedes Jahr erhöhen (Mietgleitklausel).