Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Restnutzungsdauer

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, die eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und zweckentsprechender Nutzung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Aufgrund allgemeiner ständig wachsender Ansprüche an die Qualität und Nutzungsanforderungen ist die Restnutzungsdauer kürzer zu veranschlagen, als die technisch mögliche Gesamtnutzungsdauer.

Die übliche Restnutzungsdauer (RND) von Gebäuden wird i.d.R. so ermittelt, dass von einer für die Objektart üblichen wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer (GND) das Alter in Abzug gebracht wird:

Üblicherweise kann man den Vervielfältiger unmittelbar aus Tabellenwerken ablesen.

als Formel ausgedrückt:

RND = GND – Alter