Die Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke sind nach § 8 WertV Pflichtaufgabe der Gutachterausschüsse.
Zum durchschnittlichen Preisniveau und zur Preisentwicklung werden hier zusätzlich im Grundstücksmarktbericht normierte Wohnflächenpreise unter Berücksichtigung des Alters der Gebäude und der Lagewertigkeit als qualifizierte Aussage über das Preisniveau angegeben.
Als Vergleichsfaktor wird der Grundstückswert in Euro und die Wohnfläche in Quadratmeter bezeichnet. Vergleichsfaktoren werden für die Wertermittlungen verwendet.