Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Beleihungswert

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Beleihungswert

Unter dem Beleihungswert eines Grundstücks (inklusive evtl. darauf errichteter Bauwerke) wird der Wert verstanden, von dem mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt. In der Regel bedeutet dieser die Obergrenze, bis zu der ein Objekt mit Hypotheken belastet werden kann.
Während der Verkehrswert bzw. der Marktwert den aktuellen, am Markt unter normalen Umständen erzielbaren Preis eines Objektes darstellt, gibt der Beleihungswert den Wert des Objektes aus Sicht eines Kreditinstituts wieder, das dieses Objekt über einen Zeitraum von 10 – 20 Jahren finanzieren muss. In diesem Zeitraum darf der — stichtagsabhängige — Marktwert nicht unter den vorher ermittelten Beleihungswert fallen. Dieser stellt also quasi einen gedämpften Marktwert dar.