Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Außenbereich

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Außenbereich

Nach dem Städtebaurecht sind Außenbereiche Gebiete, die außerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen. Diese Definition leitet sich aus den § 34 Innenbereich), § 35 Außenbereich und § 30 Zulässigkeit im Bereich von Bebauungsplänen des Baugesetzbuches ab.

Auch bebaute Flächen im Außenbereich können als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt werden. Die setzt jedoch voraus, dass diese Gebiete im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt werden.

Bauvorhaben im Außenbereich sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Grundsätzlich sollen Grundstücke im Außenbereich von der Bebauung freigehalten werden; insofern können dort gelegene Grundstücke nicht dem baureifen Land zugerechnet werden.

§ 35 BauGB enthält gleichwohl eine Reihe von Vorschriften,
  • die den Erhalt bestehender Gebäude
  • die Änderung und Nutzungsänderung bestehender Gebäude
  • die Neuerrichtung und Erweiterung bestehender Gebäude
  • die Neuerrichtung bestimmter baulicher Anlagen im Einzelfall
zulassen.

Im Rahmen der Verkehrswertermittlung-Immobilienbewertung ist daher u.U. zu prüfen, ob ein Außenbereich vorliegt.