Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Abbruchgebot

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Abbruchgebot

Wenn eine bauliche Anlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und auch nicht so zu verändern ist, dass sie diesem angepasst werden kann, ist eine Gemeinde nach § 179 BauGB berechtigt, die Beseitigung der baulichen Anlage vom Eigentümer zu verlangen.