Zu den Baunebenkosten (geregelt in § 22 Abs. 2 WertV) gehören:
• Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige
• Gebühren für Baugenehmigungen (Behördliche Gebühren)
• Anfallende Nebenkosten (Telefongebühren, Kopiergebühren etc.)
• Versicherungsgebühren (Bauversicherungen)
• sowie anfallende Finanzierungskosten wie Zinsen, Disagio etc.
Die Baunebenkosten sind somit die Kosten, die neben den "eigentlichen" Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten.
In der Regel können für die Errichtung eines Bauwerks etwa 15 % der ermittelten Baukosten als Baunebenkosten angesetzt werden. Genauere Angaben enthalten z. B. die NHK 2000 und andere empirische Auswertungen.
In der Gliederung nach DIN 276 werden die Baunebenkosten als Kostengruppe 700 geführt.