Unbebaute Grundstücke, die nach öffentlich- rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Hierzu zählen unbebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Gemeinde für die Bebauung vorgesehen sind, bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen und deren Erschließungsgrad die sofortige Bebauung gestattet.
Baureifes Land liegt i. A. an endgültig oder vorläufig ausgebauten Straßen und ist in der Regel bereits in passende Parzellen eingeteilt.
Zum baureifen Land gehören auch Baulücken und städtebautechnisch aufgeschlossener Grundbesitz, der nur eine geringe oder keine Bebauung zeigt.
Ein Trenngrundstück ist baureifes Land, wenn es durch Hinzunahme eines Nachbargrundstücks bebaut werden kann.