Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Bruttokaltmiete

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Bruttokaltmiete

Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete zuzüglich der ‚kalten‘ Betriebskosten iSv Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung. Sie wird auch als Teilinklusivmiete bezeichnet.

Ist eine Bruttokaltmiete vereinbart, so wird über die kalten Betriebskosten nicht abgerechnet. Über die Kosten für Heizung und Warmwasser ist dagegen gesondert abzurechnen.