Der Begriff Einheitswert bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern (z. B. Vermögensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Einheitswerte werden zurzeit für inländischen Grundbesitz, und zwar für Grundstücke und land- und forstwirtschaftliches Vermögen festgestellt.