Diese wird folgendermaßen bestimmt:
Fläche in Ar (100m²), für die die Ackerzahl gilt, × Ackerzahl = EMZ
Über die Ertragsmesszahl wird die Grundsteuer pro Flächeneinheit erhoben. Man beachte aber, dass es sich bei der EMZ nur um eine Vergleichszahl und nicht um einen reellen Wert handelt.