Der Grundsteuermessbetrag wird durch Anwendung einer Grundsteuermesszahl auf den Einheitswert des Grundstücks berechnet. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 6 %. Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl zwischen 2,6 % und 3,5%.