Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Grundstücksnebenkosten

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Grundstücksnebenkosten

Kauft man heute ein Grundstück, um ein Haus zu bauen, so wirft man in der Regel auch einen Blick auf die damit in Zusammenhang stehenden Nebenkosten. Ein dicker Brocken im Punkto Nebenkosten sind die Erschließungskosten, also die Kosten, die man zahlen muss, für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, sowie die Wasser- und Energieversorgung, sowie an das Telefon- und Kabelfernsehnetz. Darüber hinaus fallen hierunter auch die anteiligen Kosten für den Straßenbau samt Gehweg und Beleuchtung. Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Kosten, die ebenfalls mit dem Kauf eines Grundstückes in Zusammenhang stehen. Die meisten fallen dabei unter die so genannten Grunderwerbsnebenkosten.

Bei Grunderwerbsnebenkosten handelt es sich um Kosten, die bei einem Erwerb von Grundstücken entstehen und im Kaufpreis nicht enthalten sind.

Die Grunderwerbsnebenkosten werden üblicherweise vom Käufer eines Grundstücks bezahlt.

Zu den Grunderwerbsnebenkosten zählen unter anderem:
•   Kosten der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
•   Gerichtskosten für die Eintragungen von Rechtsänderungen im Grundbuch.
•   die Grunderwerbsteuer
•   eine eventuell angefallene Maklercourtage
•   Kosten in Zusammenhang mit einer erforderlich werdenden Grundstücksvermessung

Die Grunderwerbssteuer bezieht sich dabei auf den Kaufpreis für das Grundstück.

Der Grunderwerbsteuersatz liegt zur Zeit bei 3,5 Prozent.

Bei der Maklercourtage ist es so, dass diese nur dann zu den Grunderwerbsnebenkosten zählt, wenn sie laut der vertraglichen Vereinbarung vom Käufer zu tragen ist. Maklercourtagen liegen in der Regel bei 3 Prozent des Kaufpreispreises, in einigen Bundesländern auch bei 5 Prozent, jeweils plus Umsatzsteuer.

Und auch die Kosten für eine eventuell erforderlich werdenden Grundstücksvermessung zählt nur dann zu den Grunderwerbsnebenkosten, wenn sie vertraglich gesehen vom Käufer übernommen werden soll.