Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Inzidentkontrolle

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Inzidentkontrolle

Zur inzidenten Kontrolle eines Bebauungsplans (also einer Satzung nach § 10 BauGB) kommt es dann, wenn die richterliche Entscheidung von der Gültigkeit des Bebauungsplans abhängt, also häufig im Rahmen einer Verpflichtungsklage (Eigentümer greift die ablehnende Bescheidung seines Baugesuchs an) oder einer Anfechtungsklage (Nachbar greift eine erteilte Baugenehmigung mit der Begründung an, die Festsetzung des Bebauungsplanes, auf den sich die Baugenehmigung stütze, sei nichtig).

Eine Inzidentkontrolle mittels einer Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage kommt z.B. in Betracht (nach vorangegangenem Widerspruchsverfahren), wenn ein auf eine Naturschutzverordnung gestützter Verwaltungsakt (z.B. gewässeraufsichtsrechtliche Verfügung, Versagung einer Gestattung oder Bußgeldbescheid) ergangen ist.