Maßgebliche Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gebäudeertragswertes ist der Reinertrag eines Grundstücks, der mit § 16 Abs. 1 Satz 1 der WertV definiert wird als:
Reinertrag = Rohertrag – Bewirtschaftungskosten.
Fachbegriffe / Lexikon
Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Maßgebliche Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gebäudeertragswertes ist der Reinertrag eines Grundstücks, der mit § 16 Abs. 1 Satz 1 der WertV definiert wird als:
Reinertrag = Rohertrag – Bewirtschaftungskosten.