Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück, insbesondere Mieten und Pachten einschließlich Vergütungen (z.B. Garagen, Einstellplätze, Garten- oder Möblierungszuschläge).
Umlagen, die zur Deckung von Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht zu berücksichtigen.
Soweit keine oder vom Üblichen abweichende Entgelte für die Nutzung des Grundstückes erzielt werden, so sind die nachhaltig erzielbaren, ortsüblichen Mieten anzusetzen, allerdings sind die Abweichungen, soweit diese die Nachhaltigkeit der Erträge beeinflussen, durch entsprechende Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.