Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Diese bestehen aus:
Aufschrift bzw. Deckblatt
enthält den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes.
Bestandsverzeichnis
Hier werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben aufgezeigt, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Nutzungsart, Lage und Größe.
Abteilung 1
Hier sind die Eigentumsverhältnisse an dem jeweiligen Grundstück verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentum Übergangs. Mögliche Gründe sind Vererbung, Übereignung (die so genannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Abteilung 2
Enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau– oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
Abteilung 3
Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.