Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Art der baulichen Nutzung

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Art der baulichen Nutzung

Die zulässige Art der baulichen Nutzung ist in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des öffentlichen Baurechts und dient als städtebauliches Steuerungsinstrument im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung. Sie wird im Rahmen der Baunutzungsverordnung definiert und teilt sich auf in die bauliche Nutzung von Bauflächen und von Baugebieten. Diese werden der Reihenfolge nach im § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO genannt und in den folgenden Paragraphen §§ 1-11 beschrieben.