Die zulässige Art der baulichen Nutzung ist in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil des öffentlichen Baurechts und dient als städtebauliches Steuerungsinstrument im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung. Sie wird im Rahmen der Baunutzungsverordnung definiert und teilt sich auf in die bauliche Nutzung von Bauflächen und von Baugebieten. Diese werden der Reihenfolge nach im § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO genannt und in den folgenden Paragraphen §§ 1-11 beschrieben.