Aus verschiedenen Anlässen kann es zweckmäßig oder sogar notwendig sein, örtlich und wirtschaftlich zusammengehörige Grundstücke bzw. Flurstücke zu einer Einheit zu vereinigen bzw. zu verschmelzen. Zum Beispiel zur Vermeidung von Baulasteintragungen oder der Erhöhung des Beleihungswertes bei Grundschulden und Hypotheken.
Diese Vorgänge erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Grundbuchämtern.
Der bzw. die Eigentümer stellt/stellen beim Katasteramt den Vereinigungsantrag. Das Amt prüft, ob die zu vereinigenden Grundstücke räumlich zusammenliegen und im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sind. Liegen alle Voraussetzungen zur Bewilligung einer Vereinigung vor, wird die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch fortgeführt. Die zusammengefassten Flurstücke erhalten eine neue Flurstücks nummer und die einzelnen Flächen werden addiert.