Die Einheitswerte werden durch Feststellungsbescheide der Finanzbehörden gesondert festgestellt.
Im Rahmen der Feststellung wird der Wert, die Art und Zurechnung des Gegenstandes festgestellt.
Durch die gesonderte Feststellung ist der Einheitswertbescheid ein Grundlagenbescheid für den Grundsteuermessbetrag.
Einwendungen gegen die Höhe der Grundsteuer können daher verfahrensrechtlich nur durch Anfechtung des Einheitswertbescheides erreicht werden.