Fachbegriffe / Lexikon

Fachbegriffe aus der Immobilienbewertung erklärt: Rentenbarwertfaktor

Gutachtergruppe Nord GmbH & Co. KG - Zert. Dipl.-Sachverständige (DIN EN ISO / IEC 17024) und/oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.

Immobiliensachverständige für Immobilienbewertung, Immobiliengutachten oder Verkehrswertermittlungen in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Rentenbarwertfaktor

Beim Reinertrag der baulichen Anlagen handelt es sich um einen bis zum Ende der geschätzten Restnutzungsdauer jährlich anfallenden Betrag.

Dieser Betrag wird mit dem Kapitalisierungsfaktor= Vervielfältiger = Ertragsvervielfältiger einer jährlich nachschüssigen Rente kapitalisiert, womit sich der Barwert des jährlich anfallenden Betrags ergibt. Dieser Barwert wird als Ertragswert der baulichen Anlagen bezeichnet.

Der Vervielfältiger stellt somit die Verbindung zwischen dem in € benannten jährlichen Reinertrag der Immobilie und dem Ertragswert der Immobilie her. Er ist abhängig von der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz.

Andere Bezeichnungen für den Rentenbarwertfaktor, sind zum Beispiel Kapitalisierungsfaktor, Vervielfältiger und Ertragsvervielfältiger.

Üblicherweise kann man den Vervielfältiger unmittelbar aus Tabellenwerken ablesen.